Allgemeine Geschäftsbedingungen


für fotografische Leistungen, Hochzeitsreportagen und damit zusammenhängende Leistungen von Björn Wessel Fotografie

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über fotografische Leistungen zwischen

Björn Wessel Fotografie
Inhaber: Björn Wessel
Georgstraße 17
29320 Hermannsburg
Deutschland

Telefon: 0172 103 77 66
E-Mail: [email protected]

nachfolgend „Fotograf“ genannt,

und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

Diese AGB gelten insbesondere für Hochzeitsreportagen, standesamtliche und freie Trauungen, Paar- und Engagement-Shootings, Familien- und Eventfotografie sowie damit verbundene fotografische Leistungen.

Für Leistungen von Photobooth-Südheide können gesonderte Vertragsbedingungen gelten.

2. Vertragsschluss und Terminreservierung

Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über andere Kommunikationswege stellt noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.

Der Fotograf erstellt auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot beziehungsweise einen Vertrag.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt beziehungsweise den Vertrag unterzeichnet oder auf andere eindeutige Weise bestätigt.

Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, ist das Angebot zehn Werktage gültig.

Ein Hochzeitstermin oder sonstiger Veranstaltungstermin gilt erst nach Vertragsschluss als verbindlich reserviert.

Soweit vereinbart, wird nach Vertragsschluss eine Anzahlung zur Terminreservierung in Höhe von 500 Euro fällig. Die Anzahlung wird vollständig auf die vereinbarte Gesamtvergütung angerechnet.

Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, sofern im Angebot oder in der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der geschuldeten fotografischen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.

Der Fotograf erbringt seine fotografischen Leistungen grundsätzlich persönlich.

Er ist berechtigt, für einzelne Nebenleistungen geeignete Dienstleister einzusetzen. Dies betrifft insbesondere Fachlabore, Druckereien, Album-Manufakturen, Online-Galerien sowie andere technische oder produktionstechnische Dienstleister.

Der Einsatz eines Ersatzfotografen für die eigentliche fotografische Begleitung erfolgt nur in den in diesen AGB beschriebenen Ausnahmefällen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

4. Künstlerischer Gestaltungsspielraum

Der Auftraggeber ist mit dem fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen vertraut.

Dem Fotografen steht bei Aufnahme, Auswahl und Bearbeitung der Bilder ein künstlerischer Gestaltungsspielraum zu. Dieser umfasst insbesondere Bildaufbau, Perspektive, Lichtsetzung, Farbgestaltung, Schwarz-Weiß-Bearbeitung, Ausschnitt und Auswahl der gelieferten Fotografien.

Geschmackliche Abweichungen von persönlichen Vorstellungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten fotografischen Stil und dem üblichen Qualitätsstandard des Fotografen entspricht.

Konkrete Motivwünsche des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Aufnahme bestimmter Personen, Situationen, Dekorationen oder einzelner Motive besteht jedoch nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Insbesondere bei Hochzeiten können bestimmte Situationen aufgrund ihres einmaligen und spontanen Charakters nicht wiederholt werden.

5. Bildauswahl, Bearbeitung und RAW-Dateien

Die Auswahl der zur Übergabe vorgesehenen Fotografien erfolgt durch den Fotografen.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während eines Auftrags entstandener Aufnahmen.

Nicht ausgewählte Bilder, Testaufnahmen, technisch oder gestalterisch verworfene Bilder sowie Dubletten sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.

Die gelieferten Fotografien werden im Stil des Fotografen professionell ausgewählt und bearbeitet.

Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Dateien oder RAW-Dateien besteht nicht.

Die Übergabe erfolgt grundsätzlich in einem gängigen digitalen Bildformat, insbesondere JPEG, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Fotografen alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

Hierzu gehören insbesondere:

Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung,
Ablauf- und Zeitplan,
Ansprechpartner und Kontaktdaten,
relevante Änderungen des Tagesablaufs,
besondere fotografische Wünsche sowie
Informationen über Fotografierbeschränkungen.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Fotografieren an den vorgesehenen Orten grundsätzlich gestattet ist.

Soweit Genehmigungen beispielsweise durch Kirchen, Standesämter, Veranstaltungsorte oder Grundstückseigentümer erforderlich sind, ist deren Einholung grundsätzlich Sache des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Fotografierverbote, Einschränkungen oder Verzögerungen, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Begleitungszeit.

7. Ablauf und Verzögerungen

Die vereinbarte Begleitungszeit beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Zeiten.

Verzögerungen im Tagesablauf, die nicht durch den Fotografen verursacht wurden, verlängern die vereinbarte Begleitungsdauer nicht automatisch.

Der Fotograf wird den tatsächlichen Tagesablauf im Rahmen des Zumutbaren flexibel begleiten.

Zusätzliche Begleitungszeit kann am Veranstaltungstag vereinbart werden, sofern der Fotograf zeitlich verfügbar ist.

Zusätzliche Zeit wird entsprechend dem im Angebot beziehungsweise Vertrag vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung je angefangener halber Stunde.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise Vertrag.

Soweit nicht anders vereinbart, wird eine geleistete Terminreservierungszahlung vollständig auf die Gesamtvergütung angerechnet.

Die Restvergütung ist nach Maßgabe der Rechnung fällig und muss grundsätzlich spätestens vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin vollständig bezahlt sein, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt wurde.

Rechnungen können dem Auftraggeber elektronisch per E-Mail übermittelt werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten

An- und Abreise erfolgen grundsätzlich von Hermannsburg aus.

Reisekosten richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden zusätzliche Fahrstrecken außerhalb des vereinbarten Umfangs mit 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer berechnet.

Bei erforderlichen Reisen mit Bahn oder Flugzeug sowie bei notwendigen Übernachtungen werden die zuvor abgestimmten beziehungsweise tatsächlich entstehenden angemessenen Kosten zusätzlich berechnet.

Ist aufgrund Entfernung oder Beginn beziehungsweise Ende der fotografischen Begleitung eine Übernachtung erforderlich, kann vereinbart werden, dass der Auftraggeber ein geeignetes Einzelzimmer in angemessener Entfernung zum Veranstaltungsort zur Verfügung stellt oder die entsprechenden Kosten übernimmt.

Notwendige Parkgebühren, Maut- oder vergleichbare unmittelbar auftragsbezogene Kosten können zusätzlich berechnet werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Bei längeren Hochzeitsreportagen stellt der Auftraggeber dem Fotografen während der Veranstaltung in angemessenem Umfang alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit zur Verfügung.

10. Lieferung der Fotografien

Die fertig bearbeiteten Fotografien werden grundsätzlich über eine Online-Galerie oder auf einem anderweitig vereinbarten Weg bereitgestellt.

Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Bereitstellung grundsätzlich innerhalb von acht Wochen nach dem Fototermin.

Bei außergewöhnlich umfangreichen Reportagen, saisonal besonders hoher Auslastung oder Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, kann sich die Bearbeitungszeit angemessen verlängern. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.

Für individuell angefertigte Zusatzprodukte wie Hochzeitsalben, Fotobücher, Fine-Art-Prints oder sonstige Druckprodukte gelten gesonderte Produktions- und Lieferzeiten.

11. Kündigung und Absage durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Auftrag nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

Die finanziellen Folgen einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und dem bereits erbrachten Leistungsumfang.

Soweit auf den Vertrag § 648 BGB Anwendung findet, bleibt insbesondere der gesetzliche Anspruch des Fotografen auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen sowie anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerbs unberührt.

Bereits geleistete Zahlungen werden auf bestehende Vergütungsansprüche angerechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen aufgrund der Absage ein geringerer oder kein entsprechender Vergütungsanspruch entstanden ist.

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Verlegung des Hochzeitstermins

Möchte der Auftraggeber einen bereits verbindlich vereinbarten Hochzeitstermin verlegen, wird der Fotograf nach Möglichkeit versuchen, den neuen Termin zu übernehmen.

Ein Anspruch auf Verfügbarkeit an einem Ersatztermin besteht nicht.

Ist der Fotograf am neuen Termin verfügbar, können die Parteien die Verlegung einvernehmlich vereinbaren.

Ist der Fotograf am neuen Termin nicht verfügbar, gelten hinsichtlich des ursprünglichen Vertrags die gesetzlichen Regelungen über Kündigung beziehungsweise Vertragsbeendigung.

13. Krankheit oder Verhinderung des Fotografen

Kann der Fotograf den Auftrag aufgrund einer plötzlichen Erkrankung, eines Unfalls, höherer Gewalt oder eines anderen unvorhersehbaren und von ihm nicht zu vertretenden Ereignisses nicht durchführen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.

Soweit möglich und vom Auftraggeber gewünscht, wird sich der Fotograf bemühen, einen fachlich geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln.

Ein Anspruch auf die Vermittlung eines Ersatzfotografen besteht nicht.

Kommt keine geeignete Ersatzlösung zustande und kann der Fotograf die vereinbarte Leistung nicht erbringen, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.

14. Höhere Gewalt und äußere Umstände

Für Umstände, auf die weder der Fotograf noch der Auftraggeber Einfluss haben, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Hierzu können insbesondere extreme Wetterereignisse, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, erhebliche Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt gehören.

Schlechtes Wetter allein stellt grundsätzlich keinen Mangel der fotografischen Leistung dar.

Bei Außenaufnahmen entscheiden Fotograf und Auftraggeber gemeinsam über geeignete Alternativen, soweit dies erforderlich und möglich ist.

15. Mängel und Reklamationen

Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare technische Mängel nach Erhalt der Fotografien zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Unterschiede in der Darstellung von Farben, Helligkeit oder Kontrast auf verschiedenen Bildschirmen oder bei unterschiedlichen Druckdienstleistern stellen im technisch üblichen Umfang keinen Mangel dar.

Gleiches gilt für gestalterische Entscheidungen, die dem vereinbarten Stil des Fotografen entsprechen.

16. Haftung

Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Fotograf nach den gesetzlichen Vorschriften.

Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Fotograf nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

17. Technische Ausfälle und Datensicherheit

Der Fotograf arbeitet mit professioneller Fotoausrüstung und trifft angemessene technische Maßnahmen zur Sicherung des Bildmaterials.

Ein vollständiger Schutz vor technischen Defekten, Speichermedienfehlern oder anderen unvorhersehbaren technischen Ereignissen kann jedoch nicht garantiert werden.

Kommt es trotz angemessener Sorgfalt zu einem Verlust oder einer Beschädigung von Bilddaten, richtet sich eine etwaige Haftung nach Ziffer 16 dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften.

18. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an den angefertigten Fotografien verbleibt beim Fotografen.

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.

Hierzu gehören insbesondere:

die private Vervielfältigung,
die Weitergabe an Familie und Freunde,
die Verwendung in privaten Fotobüchern und Druckprodukten sowie
die Veröffentlichung auf privaten beziehungsweise persönlichen Social-Media-Profilen.

Eine kommerzielle Nutzung, Weiterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung durch Unternehmen und andere Dienstleister bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

Bei öffentlicher Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist eine Urheberbenennung mit „Björn Wessel Fotografie“ erwünscht und, soweit ausdrücklich vereinbart, vorzunehmen.

Übliche technische Zuschnitte für Social-Media-Formate sind zulässig.

Eine wesentliche Veränderung der Bildwirkung durch starke Filter, nachträgliche Farbveränderungen, KI-Bearbeitungen oder vergleichbare Eingriffe darf bei öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen nur mit Zustimmung des Fotografen erfolgen.

19. Nutzung durch andere Hochzeitsdienstleister

Andere Dienstleister wie Hochzeitsplaner, Floristen, Visagisten, Locations, Designer oder andere Unternehmen erhalten durch die Weitergabe von Fotografien durch den Auftraggeber keine eigenen Nutzungsrechte.

Eine gewerbliche Verwendung der Fotografien durch solche Dritten bedarf einer gesonderten Zustimmung beziehungsweise Lizenz des Fotografen.

Der Auftraggeber kann die betreffenden Dienstleister gerne an Björn Wessel Fotografie verweisen.

20. Verwendung der Fotografien durch Björn Wessel Fotografie

Die Nutzung von Fotografien des Auftraggebers zu Eigenwerbezwecken des Fotografen, beispielsweise auf der Website, in sozialen Medien, in Portfolios, auf Hochzeitsmessen, in Printmedien oder bei Wettbewerben, ist nicht automatisch Bestandteil des fotografischen Auftrags.

Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Durchführung oder die Vergütung des gebuchten fotografischen Auftrags, sofern nicht ausdrücklich eine separate, rechtlich zulässige Vereinbarung getroffen wurde.

Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

21. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls aus gesonderten Datenschutzinformationen im Zusammenhang mit dem fotografischen Auftrag.

22. Zusatzprodukte

Zusatzprodukte wie Hochzeitsalben, Fotobücher, Prints oder andere individuell angefertigte Produkte werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Gestaltung, Umfang, Material und Preis richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

Bei individuell angefertigten Produkten sind produktionsbedingte geringfügige Abweichungen bei Farbe, Material oder Verarbeitung möglich und stellen innerhalb des üblichen Rahmens keinen Mangel dar.

23. Fotobox und weitere Leistungen

Leistungen von Photobooth-Südheide, insbesondere die Vermietung einer Fotobox oder eines Audio-Gästebuchs, sind nicht automatisch Bestandteil eines Vertrags mit Björn Wessel Fotografie.

Werden entsprechende Leistungen zusätzlich gebucht, können hierfür gesonderte Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten.

24. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Auftraggeber kann mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, insbesondere solche aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.

25. Verbraucher und Widerrufsrecht

Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt, soweit ein solches Widerrufsrecht im konkreten Fall besteht.

Informationen über ein gegebenenfalls bestehendes oder gesetzlich ausgeschlossenes Widerrufsrecht werden dem Auftraggeber gesondert zur Verfügung gestellt.

Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

26. Änderungen und Nebenabreden

Individuelle Vereinbarungen zwischen Fotograf und Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen und Ergänzungen sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, insbesondere per E-Mail, festgehalten werden.

27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, Celle als Gerichtsstand vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt hiervon unberührt.

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